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Das Halten von Hummern in Aquarien mit zusammengebundenen Scheren gilt nicht als Straftat. Das teilte die Staatsanwaltschaft in Münster (Nordrhein-Westfalen) mit. Die Behörde stellte Ermittlungen wegen Verdachts der Tierquälerei gegen die Handelskette Ratio ein und gab das Verfahren an das örtliche Veterinäramt ab.
Das Halten von Hummern in Aquarien mit zusammengebundenen Scheren gilt nicht als Straftat. Das teilte die Staatsanwaltschaft in Münster (Nordrhein-Westfalen) mit. Die Behörde stellte Ermittlungen wegen Verdachts der Tierquälerei gegen die Handelskette Ratio ein und gab das Verfahren an das örtliche Veterinäramt ab.
Die Tierschutzorganisation PETA hatte Ratio angezeigt, weil sie den Tierschutz bei der Haltung verletzt sah.
Da es sich bei Hummern nicht um Wirbeltiere handele, sei die Haltung in Aquarien der Händler keine Straftat, argumentierte die Staatsanwaltschaft. PETA - Sprecher Edmund Haferbeck bezeichnete das als „Riesen-Gesetzeslücke“.
Das Veterinäramt in Münster überprüft nun, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.
Quelle: LMuR-Info VII 14 Jahrgang, Heft 4 (2010)